AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


 Unternehmens-Bereich Joachim Nusch, The Light of Varanasi, Vital Self Meditation, VEDHARMA Akademie, 50181 Bedburg Vorträge, Seminare, Workshops, Events, Training, Webinare, Onlinekurse, Turtoring, Mentoring, Mentaltraining, Coaching und Ausbildung, Coaching, Beratung, Stressmanagement

§ 1 Allgemeines


  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Zusätzliche und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Auch Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. 2. Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Vertragspartner.

§ 2 Preise


  1. Die jeweils gültigen Preise sind Netto-Festpreise. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ist gesondert ausgewiesen. Der Aufschlag der Mehrwertsteuer gilt auch für alle Vortrags-, Training-, Seminar-, und Workshopsrechnungen bei Rücktritt oder Annahmeverzug, die umsatzsteuerpflichtig sind.

2. Sonderpreise sind nur nach schriftlicher Zusage durch die Geschäftsleitung gültig.

3. Übernachtungen während der Trainingsaufenthalte und außerhalb der Trainingsmaßnahmen anfallende Verpflegung sind nicht in den Preisen enthalten, sondern werden den Teilnehmern von den jeweiligen Hotels bzw. Veranstaltungsunternehmen in Rechnung gestellt. 4. Für Veranstaltungen (Vorträge, Seminare, Workshops und Moderationen) mit Joachim Nusch Das vereinbarte Honorar versteht sich zzgl. Reisekosten, Assistenten, Reisekosten für Briefinggespräch und Mehrwertsteuer. Die erforderliche Technik (Lautsprecheranlage, Mikrofon, Beamer, Leinwand, Flipchart etc.) wird wie im Vorfeld abgesprochen vom Veranstalter gestellt. Die Rechnungsstellung für das vereinbarte Vertragshonorar, die Spesen und Reisekosten für Joachim Nusch und seine Mitarbieter erfolgt nach dem Veranstaltungsdatum. Bei einer Stornierung des Auftrages seitens des Auftraggebers bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Honorars fällig. Bei einer späteren Stornierung wird das volle Honorar fällig. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch Joachim Nusch wegen höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit nicht eingehalten werden, sorgen wir unverzüglich für einen adäquaten Ersatz. Eventuelle Abgaben an die Künstlersozialkasse werden durch unsere externen Dienstleister selbst getätigt. Die Firma Joachim Nusch ist von jeglicher Abgabe freigestellt.

§ 3 Zahlung


  1. Die Zahlung der Gesamtinvestition ist spätestens 4 Wochen vor Beginn der Trainingsmaßnahme ohne Abzug fällig. Für die Überweisung ist das in der Rechnung angegebene Konto gültig. Davon abweichende Zahlungstermine erfordern eine schriftliche Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Unternehmens.

2. Die Bezahlung muss auf jeden Fall kostenfrei auf das Konto des Unternehmens oder seiner Finanzabwickler erfolgen.

§ 4 Trainingsausführung


  1. Der Veranstalter verpflichtet sich, die mit dem Vertragspartner und/oder den Teilnehmern vereinbarten Trainingsdaten einzuhalten. Ausgeschlossen davon ist die Einwirkung von höherer Gewalt. Bei Ausfall eines Trainers wird der Veranstalter, sofern möglich, einen entsprechenden Ersatz nach umgehender Information des Vertragspartners zur Verfügung stellen. Bei laufenden Trainingsmaßnahmen kann eine Terminverlegung in Abstimmung mit allen Teilnehmern erfolgen.

2. Die Teilnehmeranzahl ist bei Präsenzveranstaltungen beschränkt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei der Durchführung behält sich der  vor, bei zu geringer Teilnehmeranzahl (weniger als 6 Teilnehmer) das Training zu verschieben oder abzusagen. (Workshops Coaching und Einzelberatungen, sind hiervon ausgeschlossen) In diesem Falle verpflichtet sich der Veranstalter , ihren Vertragspartnern die Absage so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausgeschlossen. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Eintreten besonderer, nicht vorhersehbarer und vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände wie z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten, das Inhouse-Seminar etc. räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung/Maßnahme bestehen nicht.

§ 5 Verschwiegenheitspflichten


  1. Die bei Seminar-, und Trainingsmaßnahmen ausgegebenen Kursdokumentationen bzw. etwaige Arbeitsblätter sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt bzw. an Dritte weitergegeben werden. Gleiches gilt auch für die Übernahme auf elektronische Medien.

2. Der Veranstalter ist berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner betreffenden Daten im Sinne des BDSG zu verarbeiten bzw. in ihrem Auftrag verarbeiten zu lassen. Im Rahmen von Trainingsmaßnahmen bekannt gewordene Daten von Teilnehmern oder Vertragspartnern werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich internen Zwecken.

3. Der Veranstalter verpflichtet sich über die im Zusammenhang von Trainingsmaßnahmen mit Teilnehmern und Vertragspartnern bekannt gewordenen Tatsachen zu absoluter Verschwiegenheit.

§ 6 Kündigung und Umbuchung


  1. Bis 12 Wochen vor einer Präsemz-Veranstaltung-, Seminar-, oder Trainingsbeginn stornieren wir den Vertrag kostenlos. Erfolgt die Kündigung des Vertrages später als 12 Wochen vor Trainingsbeginn, erhebt der Veranstalter  50% der Trainingsinvestition. Erfolgt die Kündigung des Vertrages später als 4 Wochen vor Trainingsbeginn, erhebt der Veranstalter 100% der Trainingsinvestition. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Dem Teilnehmer ist es jederzeit möglich, einen entsprechenden Ersatzteilnehmer zu benennen. Weitere Kosten entstehen dadurch nicht.

2. Sofern keine Absage vor dem Beginn der Maßnahme erfolgt, steht dem Veranstalter die volle Trainings-, Seminarinvestition / Honorar zu.

3. Alle Stornoerklärungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Das Gleiche gilt für Ausnahmen dieser Stornoregelungen, die im Einzelfall durch die Geschäftsleitung des Veranstalters gegengezeichnet werden müssen.

4. Sofern der angemeldete Teilnehmer eine Umbuchung des gesamten Trainings auf einen Folgetermin wünscht, muss dies mindestens 6 Wochen vor dem ersten Trainingstag erfolgen. Dabei kann grundsätzlich nur das gesamte Training einmalig umgebucht werden. Kurzfristigere Umbuchungen sind nicht möglich. 5. Folgende Bearbeitungsgebühren fallen bei einer vom Auftraggeber gewünschten Terminverschiebung eines Seminars/Workshop/Coaching/Vortragtermins an: • bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Bearbeitungsgebühr • 14 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25% der gesamten Gebühr/Tagessatz • 6 – 1 Kalendertag 50 % der anfallenden Seminargebühr/Tagessatz • am Veranstaltungstag: volle Gebühr/Honorar/Tagessatz- Bei Stornierungen von einmal verschobenen Seminaren/Workshops/Coaching/Vorträge wird, unabhängig davon wann die Stornierung erfolgt, die volle Seminargebühr fällig.

5. Digital erworbene Kurse, Webinare und Audioskurse, können nicht storniert werden.

§ 7 Qualitätssicherung der Trainingsmaßnahmen


Die angebotenen Seminare, Kurse, Wporkshops und Tainingsmaßnahmen werden gemäß den Qualitätsgrundsätzen des Veranstalters durchgeführt. Praxisnähe und Menschenorientierung bestimmen den Aufbau und Verlauf der Maßnahmen. Die Trainings erfolgen ausschließlich durch Trainer und Referenten, die dem Qualitätsstandard des Veranstalters entsprechen.

§ 8 Schadensersatz


  1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Im Falle von Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. 2. Die Haftung ist beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Veranstalters die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht haben.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand


  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Unternehmens Erfüllungsort.

2. Es ist deutsches Recht anwendbar. 3. Gerichtsstand ist Köln. Jede Vertragspartei kann die andere auch an deren allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

§ 10 Salvatorische Klausel


 

Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so sollen die Bedingungen im Übrigen trotzdem ihre Gültigkeit behalten. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt sodann die gesetzliche Regelung. Soweit eine gesetzliche Regelung nicht besteht, sind die Parteien verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die dem mit der unwirksamen Klausel beabsichtigten und wirtschaftlich verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Zertifikat

Die Teilnehmer einer Inhouse-Schulung erhalten im Anschluss ein Zertifikat als Teilnahmebestätigung.  Vedharma, The Light of Varanasi, Joachim Nusch,  Am Fließ 21 D – 50181 Bedburg-Kirchherten www.joachim-nusch.de/ www.nusch.com / www.vedharma.de / www.vitalselfmeditation.com { www.meditierstduschon.de  Tel.: +49 2463 997366 / Mobil: +49 (0) 172 4612138 Fax : +49 (0) 2463 9936337

Stand: 02.11.2020

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